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25.10.2019
Cookie-Banner - EuGH-Urteil
In seinem Urteil (Az. C‑673/17) hat der EuGH entschieden, dass keine wirksame Einwilligung vorliegt, wenn der Nutzer zur Verweigerung seiner Einwilligung ein bereits angekreuztes Kästchen abwählen muss (sog. "Opt-Out"). Vielmehr wird als Voraussetzung für eine wirksame datenschutzrechtliche Einwilligung auch online ein aktives Verhalten des Betroffenen vorausgesetzt (sog. "Opt-In").
Zudem ist die Datenschutzinformation nach Art. 13 DSGVO auszuhändigen, bzw. deren Kenntnisnahme nachweislich zu ermöglichen.
Die Kanzlei § Diekmann unterstützt Sie bei der Anfertigung gern.
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