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02.08.2019
EuGH und Facebook-Fanpages - Gemeinsame Verantwortlichkeit!
Facebook und die Fanpage-Betreiber sind datenschutzrechtlich gemeinsam für eine Fanpage verantwortlich (EuGH, Urteil vom 5. Juni 2018, Az. C210/16; Art. 26 DS-GVO). Daher bedarf es einer Vereinbarung zwischen den Beteiligten, die klarstellt, wie die Pflichten aus der DS-GVO erfüllt werden, sowie der Bereitstellung der erforderlichen Informationen für die Besucher der jeweiligen Fanpage. Facebook hat reagiert, leider - nach Ansicht der Datenschutzaufsicht NRW - unzureichend: "Durch die beiden von Facebook im Zusammenhang mit den Fanpages veröffentlichten Dokumente werden die Anforderungen des Art. 26 und Art. 5 Abs. 2 DSGVO nicht erfüllt", so die LDI NRW (24. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht 2019).
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