Kanzlei § Diekmann
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Datenschutzrecht

Das Datenschutzrecht wird bislang vielfach unterschätzt. Mit der "EU-Datenschutzgrundverordnung" (DSGVO) und dem "neuen" Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu), welche beide seit dem 25. Mai 2018 gelten, wurden die Bußgeldrahmen deutlich erhöht. So sind aktuell Bußgelder grundsätzlich bis zu 10 Millionen Euro (für "leichte" Datenschutzverstöße) und bis zu 20 Millionen Euro bei "schwereren" Verstößen möglich. Bei größeren Unternehmen, bei denen der weltweite Konzernjahresumsatz eine gewisse Höhe erreicht, sind auch deutlich höhere Bußgelder möglich.

Oft wird verkannt, dass die Bußgelder nicht nur das Unternehmen selbst, sondern auch jede(n) Mitarbeiter/in persönlich treffen kann. Vorstände und Geschäftsführer haften ebenso persönlich. Daher ist es dringend zu empfehlen, die neuen Datenschutzvorschrift exakt im eigenen Unternehmen umzusetzen. Die Kanzlei § Diekmann berät Sie dazu gern. 

Beispiele unserer Leistungen für Sie im Bereich Datenschutz:

- Schulung von Datenschutzbeauftragten und / oder mit Datenschutzthemen betrauten Mitarbeiter/innen (z. B. Vor-Ort)

- Allg. Sensibilisierungsschulungen / Informationsveranstaltungen von Mitarbeitern (Vor-Ort)

- Prüfung, Erstellung, Verhandlung von Datenschutzverträgen (z. B. Verträge zur Auftragsverarbeitung ("AV-Vertrag") nebst den notwendigen Anlagen

- Beratung bei der Umsetzung der notwendigen Maßnahmen

- Anpassung bzw. Erstellen von internen Richtlinien, Mustern, Arbeitsanweisungen, Formularen etc.

- Beratung zu speziellen Rechtsfragen (z. B. Verwendung von Mitarbeiterfotos etc.)

- etc.